Entscheidungen für den Notfall – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Auch wenn diese Regelungen hoffentlich niemals benötigt werden, so ist es doch sinnvoll, die eigenen Vorstellungen zur medizinischen Versorgung im Notfall vorsorglich festzuhalten. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn im Zuge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit keine Möglichkeit mehr besteht, sich seiner Umwelt mitzuteilen. Hier ist es eine Frage des eigenen moralischen Wertesystems, welche lebensverlängernden Maßnahmen sinnvoll sind und welche womöglich ausgeschlossen werden sollen.

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie diese Entscheidungen in jedem Fall selbst. Ihre persönlichen Vorstellungen werden schriftlich fixiert und sind damit bindend für Ärzte, sollte einmal einer der gedachten Notfälle eintreten. Als zusätzliche Sicherheit können Sie einer Person Ihres besonderen Vertrauens (z. B. dem Ehepartner oder dem Kind) eine Vorsorgevollmacht übertragen. Dann ist diese Person befugt, rechtskräftige Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen – in welchem Umfang, das bestimmen Sie selbst.

Ausführliche Informationen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht finden Sie in den Broschüren „Patientenverfügung“ und „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Broschüre Patientenverfügung

Broschüre Betreuungsrecht