Bestattungsvielfalt – Grabarten auf den Bottroper Friedhöfen

Die Friedhöfe in Bottrop bieten eine sehr vielfältige Auswahl für den letzten Ruheort. Eine kleine Übersicht:

Grabstätte mit individueller Gestaltung

Die traditionelle Grabstätte mit Grabmal und einem zugehörigen Pflanzbeet, das nach persönlichen Wünschen gestaltet werden kann.

  • Für die Sarg- oder Urnenbestattung

  • Individuelle Gestaltung und Bepflanzung

  • Als Reihen- oder Familiengrabstätte möglich*

Wiesenpflegegrabstätte

Bei dieser Grabform entfällt das Pflanzbeet, es steht jedoch eine kleine Fläche am Kopf der Grabstelle für Grabmal und Dekoration zur Verfügung.

  • Für die Sarg- oder Urnenbestattung

  • Individuell gestaltbares Grabmal mit Ablagefläche für Grabdekoration

  • Geringer Pflegeaufwand durch Rasenfläche über dem Grab

  • Als Reihen- oder Familiengrabstätte möglich*

Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (Sarg anonym; Urne anonym)

Diese Grabform ist pflegefrei. Die Gräber werden einheitlich als Rasenfläche ohne Kennzeichnung der Grabstellen hergerichtet und als Gemeinschaftsgrabfeld ausschließlich von der Stadt Bottrop gepflegt.

  • Für die Sarg- oder Urnenbestattung

  • Namensanbringung am Gemeinschaftsgrabmal möglich

  • Pflegefreies Grab durch Rasenfläche über dem Grab

  • Nur als Reihengrabstätte möglich

Urnenbaumgrab

Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird am Fuße eines Baumes beigesetzt. Die natürliche Umgebung bleibt vollständig erhalten.

  • Für die Urnenbestattung

  • Kein Pflegeaufwand

  • Eine Namensplatte bewahrt das Gedenken an den Verstorbenen.

  • Als Reihen- oder Familiengrabstätte möglich*

Urnenkammer

In einer Gemeinschaftsgrabanlage wird die Urne in einer persönlichen Kammer hinter einer Verschlussplatte beigesetzt.

  • Beisetzung von bis zu drei Urnen in einer Familiengrabstätte möglich

  • Ablagefläche für Kerzen und Blumenschmuck

  • Eine Namensplatte bewahrt das Gedenken an den Verstorbenen.

Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu allen Details.

*Hinweis: Das Nutzungsrecht für eine Familiengrabstätte kann auf Wunsch verlängert werden. Bei der Reihengrabstätte ist dies nicht möglich.