Erbrecht & Testament

Wer im Trauerfall erbberechtigt ist, hängt von zwei Faktoren ab: vom Testament, sofern vorhanden, oder von der gesetzlichen Erbfolge:

 

Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins

 

Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw. Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.

Wenn Sie mit der gesetzlich vorgesehenen Erbverteilung nicht einverstanden sind, sollten Sie in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Dies können Sie ohne größeren Aufwand selbst bewerkstelligen, es müssen dabei jedoch einige Formalien eingehalten werden:

Das Testament muss handschriftlich verfasst sowie mit Ihrem vollen Namen, Datum sowie Unterschrift versehen sein. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt des Verfassens volljährig sein und sich im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte befinden.

Für die beste Sicherheit beim Aufsetzen des Testaments empfiehlt sich die Beauftragung eines Notars. Ausführliche Informationen zu den Themen Erbrecht und Testament finden Sie außerdem in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Broschüre Erben und Vererben